Willkommen bei A+ EnergieBauBeratung

A+ EnergieBauBeratung ist Ihr Experte für nachhaltiges Bauen und energieeffiziente Beratung. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Bauprojekte effizient und umweltfreundlich zu gestalten. Unsere Mission ist es, durch innovative Lösungen und umfassende Beratung einen nachhaltigen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Unsere Leistungen

Energieberatung 

Unsere Leistungen im Bereich Energieberatung:

  • Bestandsaufnahme
  • Energieausweis
  • Sanierungsfahrplan iSFP
  • Beratung und Antragstellung zu Fördermittel
  • Analyse und Optimierung Heiz- und Lüftungssysteme
  • Baubegleitung und Qualitätskontrolle
  • Beratung zu erneuerbaren Energien

Bauberatung

Unsere Leistungen im Bereich Bauberatung:

  • Planung und Koordination
  • Qualitätssicherung und Kontrolle
  • Kosten- und Terminmanagement
  • Abnahme und Dokumentation                                          

Architektur

Unsere Leistungen im Bereich Architektur:

  • LP1: Grundlagenermittlung
  • LP2: Vorplanung
  • LP3: Entwurfsplanung
  • LP4: Genehmigungsplanung
  • LP5: Ausführungsplanung.
  • LP6: Vorbereitung der Vergabe
  • LP7: Mitwirkung bei der Vergabe
  • LP8: Objektüberwachung 
  • LP9: Objektbetreuung

Hauskaufberatung

Unsere Leistungen im Bereich Hauskaufberatung:

  • Detaillierte Bewertung der Immobilie
  • Kosten- und Aufwandanalyse
  • Marktanalyse und Standortbewertung
  • Finanzierung und Fördermittel
  • Nachhaltigkeitsberatung
  • Nachbetreuung und Optimierung

Kontaktieren Sie uns

Bereit, Ihr Bauprojekt zu verwirklichen?

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Visionen realisieren. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihr Bauvorhaben zum Erfolg führen








Standort

A+ EnergieBauBeratung                                                                   
Am Moislinger Baum 2 - 23558 Lübeck - DE                                    
Telefon: 0155 60398596
Email: info@aplus-energiebauberatung.de

FAQ - Häufige Fragen

Benötige ich unbedingt einen Energieberater?

Ob Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater

Ein Energieberater ist notwendig, wenn Sie Förderungen in Anspruch nehmen oder einen Energieausweis erstellen lassen möchten. Er hilft auch, energetische Schwachstellen zu erkennen und gibt Empfehlungen zur energetischen Sanierung.

Welcher Energieausweis ist der richtige für mein Gebäude?

Der Energieausweis wird in zwei Varianten angeboten: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer detaillierten technischen Analyse des Gebäudes und ist für alle Gebäudearten geeignet. Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist zulässig für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder Neubauten, deren Bauantrag nach 1977 gestellt wurde. Der richtige Energieausweis hängt also von der Art und dem Alter Ihres Gebäudes ab.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein umfassendes Konzept, das Ihnen einen strukturierten Überblick über mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude gibt. Es zeigt auf, welche Maßnahmen kurzfristig sinnvoll sind und welche mittel- bis langfristig durchgeführt werden sollten. Der SFP hilft Ihnen, Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu verbessern, und kann Ihnen auch dabei helfen, Fördermittel optimal auszuschöpfen. Ein SFP ist besonders nützlich, um Sanierungen systematisch und kosteneffizient anzugehen.

Was sind Einzelmaßnahmen in der energetischen Sanierung?

Einzelmaßnahmen beziehen sich auf spezifische Sanierungsarbeiten, die einzeln oder unabhängig von einer vollständigen Sanierung durchgeführt werden können. Dazu gehören zum Beispiel der Austausch alter Fenster, die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Dämmung von Wänden und Dächern. Diese Maßnahmen müssen bestimmte technische Anforderungen, wie z. B. U-Werte, erfüllen, um förderfähig zu sein. Einzelmaßnahmen sind oft der erste Schritt zu einer umfassenden energetischen Verbesserung Ihres Gebäudes.

Welche Vorteile bietet ein Sanierungsfahrplan?

Ein Sanierungsfahrplan (SFP) bietet nicht nur eine klare Übersicht über alle notwendigen Sanierungsmaßnahmen, sondern kann auch finanzielle Vorteile bringen. Durch den SFP können Sie zusätzliche Förderungen erhalten, die speziell für umfassende Sanierungskonzepte vorgesehen sind. Außerdem erhöht ein SFP die maximale Fördergrundlage für energetische Sanierungen, was bedeutet, dass Sie einen höheren Zuschuss für Ihre Investitionen bekommen können. Langfristig sorgt der SFP dafür, dass Ihre Sanierungen gut geplant und kosteneffizient umgesetzt werden.

Was kostet eine Energieberatung?

Eine Energieberatung wird oft durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans durchgeführt. Die Kosten hierfür hängen von der Anzahl der Wohneinheiten (WE) ab und können bis zu 50% durch staatliche Förderungen reduziert werden.

Um den genauen Preis für Ihren Sanierungsfahrplan zu erfahren, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Welche finanziellen Vorteile haben Sie durch einen Sanierungsfahrplan?

Ein Sanierungsfahrplan bietet nicht nur Klarheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und Verbesserungspotenziale, sondern auch signifikante finanzielle Vorteile.

Ein Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig und gewährt Ihnen eine zusätzliche Förderung von 5% auf alle Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dach, Fenster, Türen, Dämmung). Außerdem erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR auf 60.000 EUR pro Wohneinheit und Jahr.

Beispiel ohne Sanierungsfahrplan: Wenn Sie 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus investieren (z.B. für Fenster, Dach, Dämmung) und eine Förderung beantragen, erhalten Sie 15% von maximal 30.000 EUR. Das ergibt eine Förderung von 4.500 EUR.

Beispiel mit Sanierungsfahrplan: Bei einer Investition von ebenfalls 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus erhalten Sie mit einem Sanierungsfahrplan 15% plus einen zusätzlichen 5% Bonus von 60.000 EUR. Das bedeutet eine Förderung von 12.000 EUR.

Zusammengefasst: Ohne Sanierungsfahrplan entgeht Ihnen eine Förderung von 7.500 EUR. Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 7.500 EUR mehr Förderung.

Wie erhalte ich Förderungen vom Staat?

Um Förderungen vom Staat zu erhalten, müssen Sie an förderfähigen Programmen teilnehmen und die Anträge über einen qualifizierten und zertifizierten Energieberater stellen. In vielen Fällen können Sie die Förderungen nicht direkt selbst beantragen, weshalb der Weg über einen Energieberater unbedingt empfehlenswert ist.

Wichtig ist, dass Sie Angebote von Handwerkern oder Handwerkerinnen erst annehmen dürfen, nachdem die Förderung beantragt wurde. Andernfalls riskieren Sie, die Förderung nicht zu erhalten.

Wann sollten Förderungen beantragt werden?

Förderungen für energetische Sanierungen müssen grundsätzlich vor Beginn der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die verfügbaren Förderprogramme zu informieren und die Anträge rechtzeitig einzureichen. So sichern Sie sich finanzielle Unterstützung für Ihre Sanierungsprojekte und können diese effizienter umsetzen.

Kann ich Förderungen nachträglich beantragen?

Wenn Sie einen Auftrag bei einem Handwerker oder einer Handwerkerin erteilen, muss die Förderanfrage unbedingt im Vorfeld bei der BAFA oder KfW eingereicht werden. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Förderunterlagen über einen Energieberater: Lassen Sie sich einen Sanierungsfahrplan erstellen.
  2. Eingangsbestätigung des Förderantrags: Warten Sie auf die Eingangsbestätigung, die Ihnen per E-Mail zugesandt wird.
  3. Angebot oder Auftragsbestätigung des Handwerkers: Holen Sie sich das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Handwerkers ein.

Beachten Sie, dass die Eingangsbestätigung des Antrags noch keine Förderzusage darstellt. Die Förderung kann nachträglich abgelehnt werden. Sobald die Eingangsbestätigung bei Ihnen eingegangen ist, ist die Auftragsbestätigung des Handwerkers nicht mehr nachteilig für die Förderung.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie am besten den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) abwarten, der Ihnen per Post zugeschickt wird und rechtsverbindlich ist.

Nachträgliche Förderanträge sind nicht möglich. Alternativ können Sie jedoch 20 % der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer abziehen. Hierfür benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Kontaktieren Sie uns, um weitere Details zu erfahren.

Tipp: Sie können in der Zwischenzeit Angebote einholen. Achten Sie jedoch darauf, diese nicht vor der Antragstellung zu bestätigen.